Aufhebungsvertrag - Chancen und Risiken

Ein Ausdruck der Vertragsfreiheit ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Hier stehen sich zwei Interessen gegenüber: Das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis ohne Berücksichtigung von gesetzlichen oder kollektivrechtlichen oder einzelvertraglich festgelegten Kündigungsfristen und Kündigungsterminen aufzulösen. Andererseits das Interesse des Arbeitnehmers, der beispielsweise eine kurzfristig sich ihm anbietende berufliche Chance in einem anderen Unternehmen annehmen will, und das "alte" Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen deswegen auflösen möchte.

Im Rahmen unserer Fortsetzungsfolge werden wir uns mit den wichtigsten Eckdaten beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages befassen.

Zunächst zu den Risiken des Aufhebungsvertrages, vor allem für den Arbeitnehmer:

► Verlust des Arbeitsplatzes, ohne die Kündigungsgründe im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen.

► Zeitfaktor: in der Regel muss der Arbeitnehmer schnell entscheiden, weil der Arbeitgeber sein Angebot zeitlich eng befristet und/oder günstige Konditionen nur bei einer schnellen Annahme des Angebots gewährt werden.

► Für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit. Diese Möglichkeit wird ihm bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages genommen.

► Wirkt der Arbeitnehmer bei der Auflösung seines Arbeitsverhältnisses mit, dass hat dies häufig eine Sperrzeit von 12 Wochen zur Folge.

► Die Zahlung einer Abfindung kann zu einem weiteren Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs führen.

► Versorgungsanwartschaften und sonstige Rechte aus dem Arbeitsverhältnis können verfallen.

Für Arbeitnehmer heißt dies: Vorher überlegen, ob die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gesetzt wird.

In unseren Neuigkeiten werden wir im nächsten Monat auf die Rechte und Pflichten bei Abschluss des Aufhebungsvertrages weiter eingehen - bleiben Sie gut informiert!